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Ökumenisch

das heisst: Über die Grenzen von Kulturen und Religionen hinweg für eine bewohnbare Erde (griechisch: oikumene) engagiert.

Wohnen

ist ein Menschenrecht. Die OeWL leistet einen Beitrag dazu, dass Menschen gute und bezahlbare Wohnungen finden.

Genossenschaft

Diese urschweizerische Rechtsform ermöglicht es, dass Menschen ihre ideellen und finanziellen Kräfte
für eine gemeinsame und gemeinnützige Aufgabe zusammen wirken lassen.

Luzern

Eine Stadt und ein Kanton, in denen gemeinnütziger Wohnungsbau Tradition hat und auch zukünftig
vielfältiges Engagement bracht.

Gegründet 1991

Die Oekumenische Wohnbaugenossenschaft Luzern OeWL wurde 1991 gegründet. Sie ging aus einer ökumenischen Initiative hervor, die sich mit der damaligen Wohnungsnot in Luzern beschäftigte. Die Gründung wurde von Mitgliedern der christkatholischen, der reformierten und der katholischen Kirche in der Stadt Luzern unterstützt. Durch den Erwerb eines Baurechts von der Katholischen Kirchgemeinde Luzern konnte bereits kurz nach der Gründung mit der Planung eines ersten Mehrfamilienhauses an der Ulmenstrasse 28 begonnen werden.

Die OeWL steht Menschen aus allen Kulturen und Weltanschauungen offen und ist den grundlegenden Werten der Gemeinnützigkeit verpflichtet.

Nachhaltigkeit und ökologische Verantwortung gehören zu den Grundprinzipien des Handelns. Die Genossenschaft wächst auf der Basis eines gesunden finanziellen Gleichgewichts und einer breiten genossenschaftlichen Abstützung.


Mitglied werden

Als Genossenschafter*in tragen Sie die OeWL mit und unterstützen die Schaffung von gemeinnützigem Wohnraum. Nachfolgend finden Sie einige Eckpunkte zu einer Mitgliedschaft bei der OeWL:

  • Die Mitgliedschaft steht im Zusammenhang mit dem „Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ nur natürlichen Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz offen.
  • Anteilscheinkapital kann für 1000 Franken oder ein Mehrfaches davon gezeichnet werden.
  • Aktueller Zinssatz; 3.5%, der Zins wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.
  • Jede/r Genossenschafter*in hat an der Generalversammlung, unabhängig des gezeichneten Kapitals, eine Stimme.

Die weiteren Rechte und Pflichten der Genossenschafter*innen sind in den Statuten festgehalten. Gerne dürfen Sie unsere Geschäftsstelle für weitere Informationen oder Beitrittsunterlagen kontaktieren. Über die Aufnahme in die Genossenschaft und die (Zusatz-) Zeichnung von Kapital entscheidet der Vorstand.